© Jeremy Smith auf Pixabay
Immer mehr Unternehmen werben mit dem Begriff "klimaneutral". Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird dabei oft vermittelt, Produkte, Veranstaltungen oder das ganze Unternehmen seien besonders klimafreundlich. Ob und wie die Unternehmen den Begriff verwenden dürfen, dafür gibt es bislang allerdings keine einheitlichen Regeln.
Nun hat die Wettbewerbszentrale, ein Verein gegen unlauteren Wettbewerb, gegen vier Unternehmen eben deshalb eine Unterlassungsklage eingereicht und in einer Pressemitteilung vom 19.05.21 dazu Stellung genommen. Der Wettbewerbszentrale gehören in Deutschland rund 800 Verbände und 1200 Unternehmen an. Sie wirft den vier Unternehmen eine "irreführende" und "intransparente" Verwendung des Begriffs "klimaneutral" vor. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale wird bei den von den Unternehmen verwendeten Formulierungen wie „100 % klimaneutrale Produktion“, „wir handeln klimaneutral“ oder „klimaneutrales Produkt“ der Eindruck erweckt, dass die Klimaneutralität zu 100 % durch emissionsvermeidende bzw. emissionsreduzierende Maßnahmen erreicht wird, die das werbende Unternehmen selbst und seine Produkte betreffen (eigene Produktionsprozesse, Logistik, Vertrieb). In den beanstandeten Fällen, so die Wettbewerbszentrale, stellt die angebliche „Klimaneutralität“ aber lediglich ein rechnerisches Ergebnis dar, das durch den Kauf von CO2-Ausgleichszertifikaten erreicht wird.
Wir von KlimAktiv begrüßen diesen Schritt der Wettbewerbszentrale, der hoffentlich zu mehr Transparenz und einer klareren Definition des Begriffs „klimaneutral“ führen wir. So vergeben wir bereits seit längerem für Unternehmen, die sich durch CO2-Kompensation klimaneutral gestellt haben, das Label „klimaneutral mit KlimAktiv“ und weisen in unserem „Label-Leitfaden“ explizit darauf hin, dass bei der Verwendung des Labels folgende Definition vorgenommen werden muss:
„Unser Unternehmen/ unser Produkt/ unsere Veranstaltung ist klimakompensiert.“
© KlimAktiv
Somit ist klar ersichtlich, dass verursachtes CO2 kompensiert wurde. Außerdem suchen wir mit unseren Kunden immer Wege und Möglichkeiten, bereits die Entstehung von CO2 zu minimieren, anstatt lediglich entstandenes CO2 zu kompensieren, um somit langfristig aus eigener Kraft klimaneutral zu werden.
Für maximale Transparenz bieten wir unseren Kunden auch speziell auf sie zugeschnittene Labels an. So verwendet zum Beispiel Weiling, ein Großhändler für den Bio-Fachhandel, nicht das Label „klimaneutral“ mit dem entsprechenden Zusatz, sondern die für ihn zugeschnittenen Labels „CO2-kompensiertes Unternehmen“ bzw. „CO2-kompensiertes Obst und Gemüse“.
© KlimAktiv
© KlimAktiv
Juni 2021