Fläche von mindestens 0,05-1,0 ha, die von Baumkronen zu mehr als 10 - 30 % bedeckt ist, welche das Potenzial aufweisen, im ausgewachsenen Zustand in situ eine Mindesthöhe von 2,5 m zu erreichen. Wald kann entweder aus geschlossenen Waldformationen bestehen, in denen Bäume unterschiedlicher Baumschichten und Unterholz einen großen Anteil des Bodens bedecken, oder aber es handelt sich um offenen Wald. Junger Waldbestand und Plantagen, die die Beschirmung von 10-30 % bzw. eine Baumhöhe von 2-5 m noch nicht erreicht haben, werden ebenfalls als Wald bezeichnet, ebenso wie Flächen, die üblicherweise einen Teil der Waldfläche darstellen und zeitweise aufgrund anthropogener Eingriffe wie der Ernte oder aufgrund von natürlichen Ursachen nicht bewachsen sind, von denen aber angenommen wird, dass sie wieder zu Wald werden. Die Vertragsstaaten müssen sich vor Einreichung ihres Inventars einen Wert aus den angegebenen Spannen für die minimale Beschirmung, Fläche, und Baumhöhe aussuchen, welcher dann für die 1. Verpflichtungsperiode von 2008-2012 gilt (Art. 16).
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