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Quelle: ergonoMedia/photocase.com und sepphuberbauer/photocase.com

12.10.2011

EU-Landwirtschaftspolitik ab 2014: Gerechter, grüner, effizienter

Brüssel / Berlin - Gerechter verteilte Zahlungen für Landwirte, mehr ökologische Nachhaltigkeit, die ausschliessliche Förderung von aktiven Landwirten und der Abbau bürokratischer Hürden für Kleinbauern - das sind die Kernpunkte der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die die Europäische Kommission heute (Mittwoch) in Brüssel vorgeschlagen hat.

Ziel ist es, den europäischen Bürgern durch die GAP eine gesunde und hochwertige Ernährung zu garantieren und gleichzeitig zum Umweltschutz und der Entwicklung der ländlichen Gebiete beizutragen.

Bild: Pixelio/Sebastian BremerEU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos erklärte: "Die Europäische Kommission schlägt eine neue Partnerschaft zwischen Europa und den Landwirten vor, um den Herausforderungen Ernährungssicherheit, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und Wachstum zu begegnen. In den kommenden Jahrzehnten müssen die Grundlagen für eine starke Landwirtschaft geschaffen werden, die dem Klimawandel und der internationalen Konkurrenz standhalten kann und zugleich den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Europa braucht seine Landwirte. Und die Landwirte brauchen die Unterstützung Europas."

Die Kommission schlägt vor, die bisherigen Direktbeihilfen für Landwirte durch eine Basisprämie pro Betrieb zu ersetzen, die ab einer Summe von 150.000 Euro (pro Jahr) stufenweise gekürzt und bei 300.000 Euro gedeckelt wird. Ein "Ökologisierungszuschlag" in Höhe von 30 Prozent der Direktzahlungen soll für besonders umweltschonende Verfahren gezahlt werden, wie die Erhaltung der Landschaft, unterschiedliche Anbaukulturen oder der Erhaltung von Dauergrünland.

Von den Agrarbeihilfen sollen zukünftig ausschliesslich aktive Landwirte profitieren. Besonders fördern möchte die Kommission dabei Junglandwirte unter 40 Jahren und sie so ermutigen, im Agrarsektor tätig zu werden. Speziell für Kleinbauern schlägt die Kommission vor, den Verwaltungsaufwand zu verringern und eine Pauschalzahlung von 500 bis 1000 Euro je Betrieb einzuführen. Ein Prämie soll es auch für die Übertragung von Flächen von Kleinlandwirten, die ihre landwirtschaftliche Tätigkeit einstellen, an andere Betriebe geben.

Das Geld für Agrarforschung und -innovation soll nach den Vorschlägen der Kommission verdoppelt werden.

Die vorgeschlagene Reform umfasst zehn Kernpunkte:

1) Gezieltere Vergabe der Einkommensbeihilfen zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung
2) Reaktionsfähigere und besser angepasste Instrumente für das
Krisenmanagament zur Bewältigung der neuen wirtschaftlichen
Herausforderungen
3) "Ökologisierungszuschlag" für langfristige Produktivität und
die Erhaltung von Ökosystemen
4) Zusätzliche Investitionen für Forschung und Innovation
5) Eine wettbewerbsfähigere und ausgewogenere
Lebensmittelversorgungskette
6) Förderung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft
7) Erleichterung der Niederlassung von Junglandwirten
8) Förderung der Beschäftigung im ländlichen Raum und des
Unternehmergeists
9) Bessere Berücksichtigung empfindlicher Gebiete
10) Eine einfachere und effizientere GAP

Sie wird jetzt vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten beraten.


Quelle: Europäische Kommission

© Bild: Pixelio/Sebastian Bremer



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