Förderrichtlinie für Markteinführungsprogramm tritt in Kraft
Das Bundesumweltministerium fördert mit Mitteln des zweiten Konjunkturpaketes die Beschaffung von effizienten Hybridbussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Für diese Unterstützung der Markteinführung von Hybridbussen sind 20 Millionen Euro vorgesehen. Verkehrsbetriebe, die bis Ende nächsten Jahres mindestens zehn Hybridbusse bestellen wollen, können ab sofort einen Förderantrag stellen.
Gerade Nahverkehrsbusse eignen sich für die Kombination von Verbrennungs- und Elektromotor. Denn durch den ausgeprägten Stop-and-go-Betrieb kann ein wesentlicher Anteil der überschüssigen Bremsenergie zurück gewonnen und für den elektrischen Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Dies und weitere Verbesserungen erlauben eine Steigerung der Effizienz um mehr als 20 Prozent. Neben der CO2-Einsparung sinkt auch die Belastung durch Luftschadstoffe und Lärm deutlich. Dies gilt gerade dann, wenn einzelne Streckenabschnitte rein elektrisch zurück gelegt werden.
Die für das Programm geltende "Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr" tritt nun mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger offiziell in Kraft. Gefördert werden kann die Beschaffung von Hybridbussen, die die festgelegten Förderkriterien erfüllen. So werden neben einer Effizienzverbesserung von 20 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Dieselmodell auch die Einhaltung anspruchsvoller Luftschadstoff- und Lärmvorgaben gefordert.
Interessierte Unternehmen können das Antragsformular von den Internet-Seiten des Bundesumweltministeriums ( www.bmu.de/verkehr) sowie des Projektträgers (www.pt-elektromobilitaet.de/projekte/Hybridbusse) herunterladen. Dort sind auch die Förderrichtlinie und ausführliche Informationen zum Förderprojekt sowie zu dem Antrags- und Auswahlverfahren verfügbar.
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