So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel (Kilowatt elektrische Leistung) 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.
KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei.
Die Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo in Bestandsgebäuden Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Nähere Hinweise zum Förderverfahren sowie Merkblätter zur weiteren Information werden auf bafa.de in Kürze bereit gestellt.








