Damit werde eine verbindliche Zielfestlegung mit hoher Flexibilität bei der Umsetzung verknüpft, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9090) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8854).
Wie es weiter heißt, sind Energieeffizienz-Ziel und Einsparverpflichtungen wegen unterschiedlicher Grundansätze nicht direkt vergleichbar.








