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Gericht bestätigt Verbot von Heizpilzen vor Kneipen (02.07.2009)

Berlin - Globaler Klimaschutz geht in Berlin über das lokale Wärmebedürfnis von Kneipengängern: Gaststätten kann das Aufstellen sogenannter Heizpilze im Freien aus Gründen des Klimaschutzes verboten werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies die Klage eines Kneipenbesitzers ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.


Terassenheizstrahler Bild: UBADas Gericht urteilte, Heizen im Freien stelle eine besonders ineffiziente Nutzung fossiler Brennstoffe dar. Der Nutzen für den globalen Klimaschutz sei bei einem Verbot wichtiger als der sonst höhere Umsatz für den Gastwirt. Notfalls könnten Wirte ihren Gästen Decken als Schutz gegen die Kälte anbieten.

Der Besitzer eines Lokals in Berlin-Pankow hatte versucht, eine Sondernutzungserlaubnis für die mit Gas betriebenen Heizpilze zu erreichen. Der Kläger argumentierte, dass Heizpilze vor seiner Gaststätte zu einer 50-prozentigen Umsatzsteigerung führen würden. Damit steigere sich auch die Attraktivität der Stadt Berlin für Touristen.

(Urteil der 1. Kammer vom 15. Mai 2009 - VG 1 A 417.08)

Quelle: dpa

Das Umweltbundesamt UBA hat zu diesem Thema ein Hintergrundpapier erstellt. Lesen Sie auch: Terrassenheizstrahler: klimaschädlich und energieintensiv

 


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