Der Umweltausschuss hat heute (05.05.10) den Koalitionsentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (17/1147) für die Erzeugung von Strom aus Solarenergie mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Opposition stimmte am Mittwochvormittag geschlossen gegen den Antrag.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen für Anlagen oder an Gebäuden zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abzusenken. Bei Anlagen auf Freiflächen soll es eine Absenkung um 15 Prozent, ebenfalls zum 1. Juli 2010 geben.
Im Gegensatz zum ersten Gesetzentwurf wurde entsprechend der angenommenen Änderungsanträge (17/1663 bis 17/1666) die Definition der Konversionsflächen verändert und die Schwankungsmöglichkeiten für die Absenkung der Vergütung (Degression) verringert. Zudem soll es einen Bonus für eigenverbrauchten Strom geben und der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen ausgeweitet werden.
Die CDU/CDU Fraktion erklärte, dass es sich dabei um eine kleine Novelle des Erneuerbaren –Energien-Gesetztes (EEG) handele und die Union Wert darauf lege, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzubringen. Deutschland besitze dabei einen Technologievorsprung, den es behalten müsse. Die FDP begrüßte, dass die Ausbauziele für Photovoltaik um mehr als die Hälfte angehoben wurden. Das bringe mehr Stabilität für den Markt. Dabei müsse es eine ”sinnvolle Abwägung“ zwischen Industrieinteressen und Verbraucherinteressen geben, erklärte die FDP. Die zahlreichen Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewiesen zudem, dass es sich dabei um ein ”Parlamentsgesetz“ handele.
Die SPD prognostizierte, dass sich der Solarmarkt in Deutschland massiv verändern werde. Ein Grundfehler des Gesetzentwurfes sei es, dass dabei vor allem von der Preisentwicklung ausgegangen worden sei. Man müsse jedoch schauen, wie die Unternehmen die Produktionssenkungen hinbekommen könnten. Die SPD wolle den Unternehmen die Chance geben, die Neuerungen in den Unternehmen auch umzusetzen.
Die Linke kritisierte, dass der neue Gesetzentwurf bislang lediglich ”eine komplette Verwirrung“ der Anbieter und Konsumenten verursacht habe. Die Verlässlichkeit hinsichtlich der Politik habe Schaden genommen und es sei ein Vertrauensverlust entstanden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Regierung vor, mit dieser ersten großen Gesetzesnovelle im Energiebereich die Ankündigungen des Koalitionsvertrages nicht umzusetzen. Die Fraktion sieht in dem Gesetz vielmehr den Versuch, die Branche der erneuerbaren Energien zu schwächen, um eine langfristigen Bestandsschutz von Atom- und Kohlekraftwerken zu erreichen.
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