Die Gebäude in der Schweiz sollen klimafreundlicher werden. Bund und Kantone fördern deshalb in den nächsten zehn Jahren Gebäudesanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die nötigen Rechtsgrundlagen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. März 2010 in Kraft gesetzt. Der Bund hat zudem mit den Kantonen eine Vereinbarung zum Gebäudeprogramm unterzeichnet.
Das Gebäudeprogramm ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Klimapolitik. Denn über 40 Prozent des CO2 entstehen in der Schweiz beim Heizen. Deshalb sollen die Gebäude dank besserer Wärmedämmung (energetische Sanierungen) und dem Einsatz erneuerbarer Energien klimafreundlicher werden.
CO2-Verordnung angepasst
Auf Bundesebene stehen für das Gebäudeprogramm rund 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, um den Gebäudepark Schweiz energetisch fit und klimafreundlicher zu machen. Sie stammen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen: Im Sommer 2009 hatte das Parlament beschlossen, einen Teil dieser Abgabe für Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien zu verwenden und das CO2-Gesetz in diesem Sinne anzupassen (siehe Kasten). An seiner Sitzung vom 5. März 2010 hat der Bundesrat diese Änderung rückwirkend per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt und die CO2-Verordnung entsprechend angepasst.
10'000 Gebäudesanierungen pro Jahr angestrebt
Das Gebäudeprogramm soll pro Jahr rund 10'000 Gebäudesanierungen und Investitionen von über einer Milliarde Franken auslösen. Damit wird aus heutiger Sicht angestrebt, den CO2-Austoss bis in Jahr 2020 um ca. 2,2 Mio. Tonnen zu reduzieren. Ob auch wirklich genügend Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für eine energetische Haussanierung und für den Einsatz erneuerbarer Energien motiviert werden können, hängt jedoch neben dem finanziellen Anreiz durchs Gebäudeprogramm auch von externen Faktoren ab. So sind die Entwicklung des Ölpreises und die konjunkturelle Lage ebenso entscheidend.
Zusammenarbeit von Bund und Kantonen
Getragen wird das Gebäudeprogramm von Kantonen, zusammengeschlossen in der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), und Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die EnDK ist für die Programmumsetzung verantwortlich. Im Anschluss an die Bundesratssitzung vom 5. März 2010 haben Bund und Kantone dazu eine Programmvereinbarung über die nächsten fünf Jahre unterzeichnet. Sie regelt unter anderem, dass die Bedingungen für Fördergesuche im Bereich Gebäudehülle in allen Kantonen einheitlich sind.
Bereits 5'200 Fördergesuche eingereicht
Bereits seit Anfang Jahr können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bei der Fachstelle ihres Kantons Unterstützungsgesuche einreichen. In den ersten zwei Monaten wurden 5'200 Fördergesuche eingereicht. 2'700 Gesuche betreffen die Sanierung der Gebäudehülle, für den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich sind es 2'500 Gesuche. Im April können die ersten Fördergelder ausbezahlt werden.
Informationen, Gesuchsformulare im Internet
Zentrale Plattform des Gebäudeprogramms ist die Internetseite www.dasgebaeudeprogramm.ch. Dort finden Gesuchssteller das Gesuchsformular, die Bedingungen des Programms und weitere Informationen zu den kantonalen Programmen. E-Mail: info@dasgebaeudeprogramm.ch, Infoline: 044 395 12 29.
Drei Milliarden Franken für Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien
Die eidgenössischen Räte haben letztes Jahr beschlossen, einen Drittel oder jährlich maximal 200 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für das Gebäudeprogramm einzusetzen. Zwei Drittel der Mittel werden für Sanierungen der Gebäudehülle verwendet, ein Drittel wird über Globalbeiträge für erneuerbare Energien an die Kantone ausbezahlt. Bei den Globalbeiträgen erhalten die Kantone nur Geld, wenn sie mindestens gleich viele Mittel für eigene Programme einsetzen. Bereits sind in den Kantonen Programme in der Höhe von jährlich 80 bis 100 Mio. Franken geplant. Damit stehen in den nächsten zehn Jahren insgesamt rund drei Milliarden Franken Fördergeld für die Sanierung von Gebäudehüllen, für den Einsatz erneuerbarer Energien, für den Einsatz moderner Haustechnik und die Nutzung von Abwärme zur Verfügung.
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